Ausgleichsabgabe

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent Ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen oder eine Ausgleichsabgabe zu bezahlen. Diese lässt sich durch die Vergabe von Aufträgen an die Isar Sempt Werkstätten GmbH reduzieren: 50 Prozent des in Rechnung gestellten Lohnanteils können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Dazu weisen wir die Höhe der erbrachten Arbeitsleistung auf Ihrer Rechnung aus.

Berechnung

Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist gestaffelt. Die Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz:

  • 115 Euro monatlich bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 %
  • 200 Euro monatlich bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %
  • 290 Euro monatlich bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 %

Ausnahmen

Die Ausgleichsabgabe beträgt:

  • für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen 115 Euro

und

  • für Arbeitgeber mit weniger als 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als zwei schwerbehinderten Menschen 115,– Euro und bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen 200 Euro

Aufträge an die Isar Sempt Werkstätten vergeben und Geld sparen.

Brücken bauen

Sie wollen noch mehr für Menschen mit Behinderung tun? Sie können sich vorstellen einen Praktikumsplatz oder einen Außenarbeitsplatz in Ihrem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, einen Mitarbeiter mit Behinderung fest anzustellen? Auch dazu können wir Sie ausführlich beraten.

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Erste Informationen entnehmen Sie gerne unserem Flyer “Brücken bauen – Menschen mit Behinderung beschäftigen”.
>>Zum Flyer geht’s hier.